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Schülervertretungen gibt es in ganz Deutschland und überall sind sie unterschiedlich aufgebaut. Daher haben wir hier eine kleine Zusammenfassung des Aufbaus der Schülervertretung in Hessen gemacht.

Es gibt ein paar wichtige Grundverständnisse, die für die gesamte Schülervertretung Hessen gelten.

Wichtige Unterschiede gibt es auf

Schulebene

Klassensprechenden

Klassensprechende bilden die Basis der Schülervertretung in der Schule. Sie werden direkt in den Klassen gewählt. In jeder Klasse wird ein Klassensprecher oder Klassensprecherin und eine stellvertretende Klassensprecherin oder ein stellvertretender Klassensprecher gewählt.
Die Hauptaufgaben der Klassensprecherinnen und Klassensprecher sind die Vertretung der Klasse gegenüber der Lehrkräfte und die Repräsentation der Klasse im Schülerrat.
Die Repräsentation der Klasse gegenüber der Lehrkräfte kann beinhalten, dass die Klassenrepchenden der Lehrkraft Probleme im Namen der Klasse vorlegen.

Die Repräsentation im Schülerrat beinhaltet, das Erscheinen zum Schülerrat und das Entscheidung-Treffen auf Basis der Interessen der Klasse.

Schülerrat

Der Schülerrat ist die Versammlung aller Klassensprecherinnen und Klassensprecher. Die Leitung und Moderation wird vom Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden gemacht.
Der Schülerrat ist in bestimmten Themen anzuhören und muss zu anderen auch seine Zustimmung geben.
Er kann aber auch Beschlüsse fassen, die die Arbeit des Vorstandes festlegen.
Mindestens ein Mal pro Jahr muss der Schülerrat eine Sitzung stattfinden.

Vorstand

Der Vorstand besteht in erster Linie aus der Schulsprecherin oder dem Schulsprecher als Vorsitzender oder als Vorsitzendem.
Die stellvertretenden Schulsprechenden sind ebenso im Vorstand wie die Schulsprecherin oder der Schulsprecher.
Verbindungslehrkräfte haben zwar nur eine beratende Stimme, doch so zählen auch sie zum Vorstand.
Per Gesetz können noch bis zu fünf weitere Personen als Beisitzende in den Vorstand zur Mitarbeit in der SV gewählt werden.

Schulsprechenden

An einer Schule gibt es eine Schulsprecherin oder einen Schulsprecher und zwei Stellvertretende Schulsprechende.
Die Schulsprecherin oder der Schulsprecher ist für die Führung der laufenden Geschäfte zuständig.
Er oder sie moderiert den Schülerrat, bereitet ihn vor und nach und ist für die durchführung der Beschlüsse des Schülerrats zuständig.

Stufensprechenden

Stufensprechende gibt es per Gesetz zwar nicht, doch werden Sie oft durch viele SV en ins leben gerufen um die Bedürfnisse der einzelnen Stufen besser zu verstehen und mehr Mitarbeitende zu haben.
Dementsprechend gibt es die Unterstufe (5.-7. Klasse)
Die Mittelstufe (8.-10. Klasse)
Und die Oberstufe (E/11 bis Q3/4 bzw. 13. Klasse)

Stadt/ Kreisebene

Stadtschülerrat

Der Stadtschülerrat ist ähnlich zum Schülerrat. Hierzu werden in allen Schulen zwei Delegierte gewählt, die ihre jeweilige Schule in einer Versammlung aller Delegierten vertreten.
Dieser Stadtschülerrat existiert auch ein Kreisen, dann heißt er Kreisschülerrat.
Dieser Stadtschülerrat kann dann auch Beschlüsse fassen, wie sie die Schule in ihrer jeweiligen Stadt oder ihrem Kreis verändern wollen.

Vorstand

Auch auf der Stadtebene gibt es einen Vorstand des Stadtschülerrats. Dieser Vorstand wird auch jedes Jahr neu gewählt und ist wie der Vorstand des Schülerrats für die laufenden Geschäfte und die Umsetzung der Beschlüsse des Stadtschülerrats zuständig.
In der Regel besteht er aus

Einer Stadtschulsprecherin oder einem Stadtschulsprecher
zwei stellvertretenden Stadtschulsprechenden
den Verbindungslehrkräften
bis zu fünf Beisitzenden

Weitere Mitglieder können durch eine Geschäftsordnung bestimmt werden.

Stadtschülervertretung

Die Stadtschülervertretung vertritt die gesamte Schülerschaft der jeweiligen Stadt. Gleiches gilt in Kreisen mit einer Kreisschülervertretung.
Der Stadtschülerrat ist wie der Schülerrat eine Versammlung gewählter Vertretenden der Schülervertretung.

Landesebene

Landesschülerrat

Ähnlich wie auf Stadt und Schulebene gibt es auch auf Landesebene einen Schülerrat. Dieser kann auch Beschlüsse fassen, was er gegenüber dem hessischen Kultusministerium fordert.
Hier kümmert sich ein geschäftsführender Vorstand um die laufenden Geschäfte. In Hessen findet die inhaltliche Arbeit dann in Ausschüssen statt. Dort werden die Beschlüsse dann in Handlungen umgesetzt.

Landesschülervertretung

Die Landesschülervertretung vertritt die gesamte Schülerschaft des Landes Hessen.

Weitere Informationen

Website des hessischen Kultusministerium über die verschiedenen Gesetze

Hessisches Kultusministerium über die Schülervertretung

Verordnung über Schülervertretungen und Studierendenvertretungen

Hessisches Schulgesetz